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25. August 2009

Landtagswahl im Saarland - Tierrechtler befragen Parteien




Lokale Pressemitteilung

Anlässlich der bevorstehenden Landtagswahl hat der Bundesverband Menschen für Tierrechte die im Saarländischen Landtag vertretenen Parteien gefragt, welche Pläne sie zu den Themen Lehrstühle für Alternativen zu Tierversuchen sowie zur Tierschutz-Verbandsklage für die kommenden Jahre haben.

Die Originalantworten sowie eine zusammenfassende Tabelle stehen im Internet unter www.mag.tierrechte.de/54

Zusammenfassend stellt der Bundesverband fest: Die CDU wird sich für beide Anliegen nicht einsetzen. Die Ablehnung des Lehrstuhls begründet sie mit einer Haushaltsnotlage und die Tierschutz-Verbandsklage helfe den Tieren nicht. Auch für die SPD ist der Lehrstuhl aufgrund finanzieller Aufwendungen kein Thema. Das Verbandsklagerecht hingegen erachtet sie als äußerst wichtig und würde es unter SPD-geführter Regierung verankern. Die FDP wiederum lehnt die Verbandsklage ab, da die bisherigen Rechtsmittel ausreichten. Auch die Lehrstuhl-Einrichtung hat sie nicht auf der Agenda, dafür müssten erst Notwendigkeit und Finanzierbarkeit geprüft werden. Bündnis 90/Die Grünen würden sowohl die Lehrstuhl-Einrichtung unterstützen als auch entschieden für die Schaffung des Verbandsklagerechts eintreten. Ebenso würde Die Linke die Lehrstühle fördern und die Verbandsklage einführen.

»Es ist empörend, dass die CDU sowie die FDP das rechtsstaatliche Instrument der Tierschutz-Verbandsklage ablehnen«, so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes. »Die Situation der Tiere entscheidend zu verbessern, ist schließlich die Pflicht der Politiker - spätestens seit der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist. Jetzt sind Wählerinnen und Wähler am Zug, ihre Entscheidung auch hinsichtlich der Tierschutz-Pläne der Parteien zu treffen.«

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hält die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage für dringend erforderlich, um die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften durch seriöse Tierschutzverbände gerichtlich überprüfen lassen zu können. Bisher können Tiernutzer wie z. B. industrielle Tiermäster für ihre Interessen durch alle Instanzen klagen. Verbände - sozusagen als Anwalt der Tiere - können bei Verstößen gegen Tierschutzrecht lediglich Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstatten, die erfahrungsgemäß regelmäßig eingestellt werden.

Die Einrichtung eines Lehrstuhls für Tierversuchsersatzverfahren ist für den Bundesverband ein wichtiges Instrument, um die Entwicklung tierversuchsfreier Verfahren gezielt zu fördern. Ein solcher Lehrstuhl nehme Einfluss auf die akademische Lehre, Forschung und gesellschaftliche Akzeptanz. Außerdem fördere und sichere er den wissenschaftlichen Nachwuchs und ziehe Wissenschaftler aus der ganzen Welt an.

Wahlprüfsteine Landtagswahl: www.mag.tierrechte.de/54


Kontakt:
Pressestelle - Stephanie Elsner
Tel.: 05237 - 2319790
eMail: elsner@tierrechte.de

Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Diese Seite generiert am 10. September 2010
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