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Foto: www.foto-hoeller.de
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Für ein Verbot der Affenversuche in Bremen!


Seit 1997 führt Prof. Dr. Andreas Kreiter an der Universität in Bremen Tierversuche an Affen im Bereich der Hirnforschung durch. Im Oktober 2008 endschied die Gesundheitssenatorin vom Bremen, Ingelore Rosenkötter, dass diese Versuche nicht fortgeführt werden dürfen. Dagegen wehrt sich Prof. Kreiter und will die Genehmigung für die Affenversuche mit allen Mitteln vor Gericht erstreiten.

 Pressemitteilung vom 28. Mai 2010: Umstrittene Affenversuche: Verwaltungsgericht Bremen hält weitere Schritte für erforderlich

Das Verwaltungsgericht Bremen hat heute mündlich zur Hauptsache im Fall der umstrittenen Affenversuche des Bremer Hirnforschers Prof. Dr. Andreas Kreiter verhandelt. Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass die Gesundheitsbehörde weitere Sachverhaltsaufklärung betreiben soll. Laut Anwalt der Behörde will diese zunächst die schriftliche Begründung des Gerichts abwarten und dann entscheiden, wie sie weiter verfährt. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist enttäuscht, setzt jedoch darauf, dass die Gesundheitsbehörde zugunsten der Affen bei ihrer Linie bleiben wird.

 Pressemitteilung vom 22. April 2010: Umstrittene Affenversuche: Verwaltungsgericht Bremen lässt sich Zeit, Versuche laufen zunächst weiter

Nach einem heutigen Erörterungstermin mit Gutachtern hat das Verwaltungsgericht Bremen im Fall um die umstrittenen Affenversuche des Prof. Dr. Andreas Kreiter einen Termin zur mündlichen Verhandlung am 28. Mai anberaumt. Dazu Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte: »Mit Enttäuschung müssen wir hinnehmen, dass das Leid der Affen noch immer kein Ende hat. Gleichzeitig setzen wir darauf, dass das Gericht nach seiner langen Prüfung eine Entscheidung zugunsten der Tiere fällen wird.«

 Oktober 2009: Affenversuche gehen vorerst weiter

Am 19. Oktober 2009 hat das Verwaltungsgericht Bremen die Fortführung der Affenversuche durch Prof. Kreiter vorläufig gestattet. Zwar hatte das für die Genehmigung zuständige Gesundheitsressort der Freien Hansestadt Bremen den Experimenten mit Primaten erst im August 2009 erneut eine Absage erteilt. Das Gericht hat der Stadt im Oktober jedoch aufgegeben, die Affenversuche vorläufig weiter zu gestatten. Vorläufig heißt in diesem Fall: bis zu einer Entscheidung der Kammer im Eilverfahren.
Ein Termin zu dieser Entscheidung soll zusammen mit einer mündlichen Verhandlung im Klageverfahren im ersten Quartal 2010 stattfinden.

Was bisher geschah: Nachdem die Fortführung der Versuche bereits im Oktober 2008 nicht mehr genehmigt wurde, hatte Prof. Kreiter Widerspruch dagegen bei der Genehmigungsbehörde eingelegt und vom Verwaltungsgericht Bremen die Erlaubnis bekommen, die Versuche vorläufig fortzusetzen - und zwar bis längstens zwei Monate, nachdem die Genehmigungsbehörde (also das Gesundheitsressort) über den Widerspruch entschieden hat. Diese Entscheidung fiel im August 2009 - und zwar bestätigte die Behörde ihr Verbot der Fortführung der Versuche. Herr Kreiter durfte dann noch zwei Monate weiter an den Affen experimentieren. Am 19. Oktober gestattete dann das Bremer Verwaltungsgericht die weitere Fortführung, bis im ersten Quartal 2010 im Eilverfahren weiter entschieden wird. Statt der Eilverfahrensentscheidung setzte dann das Gericht für den 22. April einen Erörterungstermin im Labor mit Gutachtern an und anschließend einen Termin zur mündlichen Verhandlung für den 28. Mai.
Da Prof. Kreiter angekündigt hat, bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, kann sich die endgültige Entscheidung über die Bremer Affenversuche noch hinziehen.

 Das können Sie tun

Zeigen Sie Ihr Interesse für dieses Thema, wenn die Medien darüber berichten und teilen Sie den Zeitungen Ihre Meinung mit. Wir haben eine Liste mit Argumenten vorbereitet (siehe weiter unten).

Bitte danken Sie der Bremer Gesundheitssenatorin für ihre zukunftsweisende Entscheidung, die Affenversuche nicht zu genehmigen und bestärken Sie sie darin, bei ihrer Entscheidung zu bleiben.

Kontaktformular für Mitteilungen an die Bremer Gesundheitssenatorin Ingelore Rosenkötter.

Weitere Informationen

 Argumente gegen Affenversuche

 Stellungnahme des Bundesverbandes

 Pressemitteilung des Bundesverbandes vom 19.10.2009

 Pressemitteilung des Bundesverbandes vom 16.10.2008

 Beschluss des Verwaltungsgerichts der Stadt Bremen vom 19.10.2009

 Wege vor Gericht im Fall Kreiter

Wir zeigen die entscheidenden Rechtsfragen auf sowie die rechtlichen Möglichkeiten, die der Experimentator Kreiter einschlagen kann, um gegen das Verbot der Affenversuche in Bremen vorzugehen. Bis zu einer - von Kreiter angekündigten - Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht kann es lange dauern.

 So laufen die Affenversuche ab

Bei den Experimenten werden Rhesus- und Javaneraffen in sogenannte Primatenstühle geschnallt, ihr Kopf an zuvor auf dem Schädel eingepflanzten Bolzen fixiert. Die Tiere müssen dann auf einen Bildschirm schauen und Aufgaben lösen. Zuvor müssen sie dursten und erhalten dann für richtig erledigte Aufgaben einige Tropfen Flüssigkeit. Durch ein Bohrloch im Schädel werden Elektroden in ihr Gehirn gesteckt, um Hirnströme zu messen. Die Experimente werden über Jahre hinweg durchgeführt.

 Links zu Zeitungsartikeln

Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Diese Seite generiert am 3. September 2010
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