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»tierrechte« August 2006

Seite 4: Deutsche Pelzfarmen am Dauertropf der Politik








Pelzfarmen sind unleugbar in der Gosse angekommen, aus ethischer Sicht ebenso wie aus wirtschaftlicher. Doch der von der Branche beschworene wirtschaftliche Aufwärtstrend mit den Leichenteilen hat seine politische Wirkung bisher nicht verfehlt. Schon seit 14 Jahren scheut sich die Politik, eindeutig Stellung zu beziehen. Nun soll der Bundesrat - voraussichtlich im Herbst - endlich eine Entscheidung herbeiführen.

Es wäre im Herbst nicht das erste Mal, dass sich Bund und Länder mit der aus jeder Sicht widerlichen Haltung von »Pelztieren« konsequenzlos herumschlagen. Bereits 1992 hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, Haltungsvorgaben für so genannte Pelztiere einzuführen. Altbundeskanzler Helmut Kohl und seine Ressortminister saßen diesen Auftrag dickfellig aus und überließen es der rot-grünen Nachfolgeregierung, das heiße Eisen anzupacken. Doch auch die ehemalige Bundesministerin Renate Künast schob entgegen ihren anfänglichen Äußerungen die Leiden der »Pelztiere« zunächst auf die lange Bank. Erst als Klaus Müller, Schleswig-Holsteins ehemaliger grüner Umweltminister, im September 2001 einen Antrag auf Verbot der Pelzfarmen in den Bundesrat einbrachte, kam wieder Bewegung in dieses unerträgliche Kapitel deutscher Tierquälerei.

 Bislang keine Chance für ein Verbot

Dieser Antrag hatte jedoch keine Chance auf Umsetzung. Vielmehr stimmte die Mehrheit der Länder für die bayerische Entschließung, die von der Bundesregierung forderte, »artgerechte« Haltungsbedingungen vorzuschreiben. Und es dauerte weitere fast vier Jahre, bis dem Bundesrat im Juni 2005, noch kurz vor der letzten Bundestagswahl, endlich der Entwurf einer Verordnung zur Haltung von »Pelztieren« zugeleitet wurde. Bisher ergebnislos, denn der mehrheitlich von CDU-Ländern geführte Bundesrat schien jetzt so kurz vor dem Ausblick auf die Machtübernahme in Berlin eine Entscheidung nicht zu wollen. Außerdem konzentrierten sich die Christdemokraten zu dieser Zeit auf ihre agrarpolitische Großbaustelle: Die »Legehennen« sollten wieder zurück in die Käfige! So entschied sich der Bundesrat im September 2005 mal wieder zur Vertagung. Er verlangte von der Bundesregierung eine Übersicht über die Haltungsanforderungen in anderen EU-Ländern und einen wissenschaftlichen Forschungsbericht zur Größe und Gestaltung der Haltungseinrichtungen für Nerze.

 Situation in anderen EU-Ländern

Inzwischen gab die Bundesregierung zur Situation in den anderen EU-Ländern Folgendes an: In Großbritannien und Österreich ist die Haltung von Tieren zur »Pelzgewinnung« verboten; Luxemburg und Malta haben keine Pelzfarmen. Schweden, Finnland, Polen, die Niederlande, die Tschechische Republik und Italien verfügen bereits über rechtsgültige Haltungsvorschriften, die wenigstens die Mindestgröße der Käfige festlegen. Schweden will mit einer zweijährigen Übergangsfrist ab Januar 2007 für Nerze ein Wasserbecken vorschreiben und möchte langfristig die »Pelztier«-Haltung verbieten. Zwei Mitgliedstaaten haben die Anfrage des Landwirtschaftsministeriums noch nicht beantwortet.

Die übrigen EU-Staaten, darunter Deutschland, haben keine Haltungsvorschriften für so genannte Pelztiere. Die vom Bundesrat angeforderten Forschungsergebnisse zur Haltung von Nerzen und insbesondere zur Notwendigkeit eines Schwimmbeckens werden erst in einigen Jahren zur Verfügung stehen, da für die Durchführung dieser Untersuchungen 24 Monate vorgesehen sind. Trotzdem steht nach Ansicht der Bundesregierung der Verabschiedung der Verordnung durch den Bundesrat nichts im Wege. Denn der Entwurf sieht für die Ausstattung der Nerzhaltungen mit Schwimmbecken eine zehnjährige Übergangsfrist vor, so dass die Forschungsergebnisse auch noch nach der Verabschiedung berücksichtigt werden können.

 Bundesregierung sollte Koalitionsvertrag erfüllen

Warum noch immer keine politische Mehrheit für ein Verbot der Pelzfarmen in Deutschland erreicht werden kann, bleibt rätselhaft. Denn die rund 30 deutschen Pelzfarmen dürften eher am wirtschaftlichen Ruin entlang schlingern und kaum mit dem Verlust von Arbeitsplätzen auf politische Entscheidungen Einfluss nehmen können. Nachdem Großbritannien und Österreich bereits Verbotsregelungen ohne Beanstandungen aus Brüssel praktizieren und ansonsten in Europa lediglich eine unzureichende und unverbindliche Empfehlung des Europarats zur Haltung von »Pelztieren« existiert, könnte die Bundesregierung schon jetzt mit der Erfüllung ihres Koalitionsvertrages auftrumpfen. Danach wollen sich Christ- und Sozialdemokraten auf EU-Ebene für die Festlegung hoher Tierschutzstandards einsetzen. Ein EU-weites Verbot der »Pelztier«-Haltung, initiiert von Deutschland, wäre sicher ein brillanter Auftakt zur Erfüllung ihrer selbst bestimmten Verpflichtung.

Bis es jedoch soweit ist, wäre es für Deutschland schon ein enormer Fortschritt, wenn der Bundesrat nun endlich dem Haltungsentwurf vom Juni 2005 zustimmen würde. Die vorgesehenen Haltungsanforderungen (siehe Kasten) sind nun alles andere als anspruchsvoll und zukunftsweisend. Gemessen an den Verbotsregelungen von Großbritannien und Österreich sind sie - offen gesagt - eine Schande. Doch trotz all dieser Mängel verlangt der Entwurf von den Farmbetreibern, dass sie in ihre Anlagen investieren müssen, wenn diese weiter bestehen bleiben sollen. Geld soll in diesen Betrieben schon lange knapp sein, so dass die marode Branche in Deutschland innerhalb weniger Jahre nach Inkrafttreten dieser Minimalanforderungen wohl gänzlich zum Erliegen kommen würde.

 Position der Menschen für Tierrechte

Es steht außerhalb jeder Diskussion, dass nur ein Verbot der Pelzfarmen das richtige Mittel ist, um die Folgen aus dem Staatsziel Tierschutz konsequent umzusetzen. Und nur mit der Aussicht darauf, dass die Pelzfarmen aus wirtschaftlichen Gründen schließen müssen, wenn eine Verordnung mit Haltungsvorgaben in Kraft tritt, kann der Bundesverband Menschen für Tierrechte solche Haltungsvorgaben hinnehmen. Allerdings müssen zwei völlig inakzeptable Punkte noch ausgeräumt werden: Die vorgesehene Haltung von Nerzen auf Gitterboden muss zwingend abgeändert werden, und wenigstens ein Teil der Bodenfläche mit Naturboden ausgestattet sein. Des Weiteren sagen wir kategorisch Nein zu den geplanten langen Übergangsfristen von fünf bis zu zehn Jahren, die den bestehenden Farmen für die Umgestaltung eingeräumt werden sollen. Wir tolerieren eine Übergangsfrist von maximal einem Jahr. Pelzfarmen sind in Deutschland bislang zwar nicht verboten, aber sie wurden behördlicherseits zu keinem Zeitpunkt als »tierschutzkonform« bestätigt. Die Farmbetreiber können daher keinen Bestandsschutz ihrer tierwidrigen Haltung verlangen. Zwar haben einige Bundesländer Erlasse* zur Haltung von »Pelztieren« herausgegeben, doch auch diese konnten die unerträglichen Bedingungen in den Pelzfarmen nicht verhindern.

 Pelze sind untragbar

Wie lange es in Deutschland noch Pelzfarmen geben wird, entscheidet nicht allein der Gesetzgeber. Eine wachsende Zahl von Menschen ist davon überzeugt, dass Pelze gesellschaftlich und auch real gesehen »untragbar« sind! Diesen Wertewandel gilt es unaufhörlich zu vermitteln; hierzu kann jeder beitragen, egal ob als Einzelperson, als Verein oder Verband. Über die politische Entwicklung sowie Aktionen zum Mitmachen halten wir Sie über diese Zeitschrift, unsere Internet-Seiten sowie per eMail auf dem Laufenden.

Christiane Baumgartl-Simons


*Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen verfügen über Erlasse; in Schleswig-Holstein wurde der Erlass von der CDU-SPD-Landesregierung aufgehoben.


 Verordnungsentwurf zur »Pelztier«-Haltung (Bundesratsdrucksache 437/05 vom 10.06.2005) - wichtigste Punkte:

Allgemeine Anforderungen:
- obligatorischer Nestkasten mit Heu oder Stroh als Rückzugsmöglichkeit
- verhaltensgerechtes Beschäftigungsmaterial
- Gruppenhaltung von Jungtieren
- Sichtkontakt zu Artgenossen
- Entfernung von Kot täglich (im Gebäude) bzw. wöchentlich (außerhalb von Gebäuden)

Spezielle Anforderungen:

Nerze, Iltisse
- 1 m² Fläche je Tier neben Nestkasten und Schwimmbecken, Mindestkäfiggröße 3 m² (Empfehlung des Europarates = 0,255 m² je Einzeltier)
- Schwimmbecken 1 m² Fläche, 30 cm tief, 1 Plattform/Tier
- Klettermöglichkeit und Tunnelröhren

Füchse, Marderhunde
- 3 m² Fläche je Tier (Europarat = nur 0,8 m²), Gehegegröße 12 m² (Europarat = deutlich geringere Fläche)

Füchse
- höchstens 10 % Perforation der Fläche
- erhöhter Nestkasten mit Vorkammer, erhöhte Liegefläche
- Grabemöglichkeit, mindestens 1 Plattform je Tier, Tunnelröhren

 Vollständiger Verordnungsentwurf (4 MB):

www.mag.tierrechte.de/36


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Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Diese Seite generiert am 10. September 2010
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