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Nach der vorgezogenen Bundestagswahl werden CDU/CSU und SPD nun eine große Koalition bilden. Die tierschutzpolitischen Visitenkarten der Unionsparteien signalisierten bereits im Vorfeld zur Bundestagswahl, dass im Falle ihres Wahlsiegs magere Jahre für den Tierschutz beginnen werden. Auch die SPD zeigte sich im Wahlkampf ohne Tierschutzprofil. Die 16. Legislaturperiode droht zu einem Höllenritt für die Tiere zu werden. Doch sie bietet auch Chancen.
Der Tierschutz war bei den Bündnisgrünen in den letzten sieben Jahren in guter Obhut und die Partei marschierte mit einem markanten Tierschutzprogramm in den Wahlkampf: Verteidigung des Verbots der Käfighaltung von »Legehennen«, Ausstieg aus dem Tierversuch, Einführung der Tierschutz-Verbandsklage, Verbot der Haltung bestimmter Wildtierarten in Zirkussen und deutlich erhöhte Haltungsanforderungen für so genannte Pelztiere. Nun wollen sich B90/Die Grünen als kleinste Oppositionspartei dafür stark machen. Mit in dieses Horn will die Linkspartei stoßen, das jedenfalls haben WASG und PDS bei der Beantwortung der Wahlprüfsteine des Bundesverbandes unmissverständlich klar gemacht. Verstärkung könnte auch von der FDP kommen, denn auch die zahlenmäßig stärkste der Oppositionsfraktionen setzt sich für die Förderung tierversuchsfreier Verfahren, ein Verbot der Haltung bestimmter Wildtierarten im Zirkus, eine verbesserte »Pelztier«-Haltung und insbesondere für das Aus des betäubungslosen Schächtens ein, versprachen die Liberalen bereits im Juni.
Tierschutz im politischen HandgepäckNatürlich schwebt das gigantische Werbegeschenk der CDU/CSU an die Agrarindustrie, nämlich die Haltungsanforderungen landwirtschaftlicher Nutztiere zukünftig auf EU-Niveau zurückzuschrauben und den Käfigknast für Legehennen in Form der Kleinvoliere einzuführen, wie ein Damoklesschwert über der politischen Landschaft. Auch die FDP unterstützt die Zulassung der in der EU erlaubten Kleinvoliere und wettert gemeinsam mit den Christdemokraten heftig gegen die Tierschutz-Verbandsklage. Doch Angela Merkel und ihre Mannschaft zogen nicht gänzlich ohne Tierschutzgepäck in den Wahlkampf: Eine deutliche Positionierung zur Förderung tierversuchsfreier Verfahren, das Verbot des betäubungslosen Schächtens und der Haltung bestimmter Wildtierarten in Zirkussen sind drei Vorhaben, zu deren Umsetzung sich die CDU/CSU bekennt und die vom Bundesverband Menschen für Tierrechte einzufordern sind. Für die zum Thema Tierschutz eher dezent auftretende SPD schlug die Stunde der Bewährung bereits in den Koalitionsverhandlungen. Im Vorfeld verkündeten die Sozialdemokraten, unbedingt am Verbot der Käfighaltung für »Legehennen« festzuhalten und außerdem die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage zu unterstützen. Anfang November stellte sich jedoch heraus, dass die Unterhändler der großen Koalition sich anscheinend darauf einigen, das bestehende Verbot der Käfighaltung aufzugeben. - Unverzeihlich!
Keine Manipulationsware Tierschutz Keinesfalls wollen wir noch einmal erleben, dass der Schutz der Tiere ungestraft zur politischen Manipulationsware verkommt, so wie dies die CDU-regierten Bundesländer im Herbst 2004 praktizierten. Damals machten sie ihre Zustimmung zur längst überfälligen Umsetzung der EU-Haltungsvorgaben für Schweine in deutsches Recht von der Lockerung des Käfigverbots zur Haltung von »Legehennen« abhängig. Allein der Standhaftigkeit der ehemaligen Verbraucherschutzministerin Renate Künast ist es zu verdanken, dass dieser Erpressungsversuch ins Leere lief.
Tierschutzpolitische Herausforderungen Was also sind die Herausforderungen in dieser Legislaturperiode, denen sich der Bundesverband Menschen für Tierrechte zu stellen hat? Natürlich wollen wir durchsetzen, dass unsere Forderungen, Beibehaltung des Verbots der Käfighaltung von »Legehennen«, Vorrang der tierversuchsfreien Forschung vor Tierversuchen sowie die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage, zügig umgesetzt werden, und die Christdemokraten, aber auch die FDP, sowie nach jüngsten Entwicklungen wohl auch die SPD, die Finger von der Roll-Back-Bewegung in der landwirtschaftlichen Tierhaltung lassen. Auch die in der letzten Legislaturperiode noch auf den Weg gebrachten Rechtsvorschriften zur Haltung von »Pelz-« und »Zirkustieren«, die zurzeit in den Warteschleifen von Bundestag und Bundesrat festhängen, müssen zügig in geltendes Recht überführt werden. Deshalb haben wir bereits zu Beginn der Koalitionsverhandlungen alle 32 Unterhändler von Union und SPD angehalten, die Umsetzung dieser Tierschutzthemen in einem eigenständigen Kapitel des Koalitionsvertrages festzuhalten. Diese Forderung halten wir für angemessen, denn das Staatsziel Tierschutz stellt unzweifelhaft klar, dass der Schutz der Tiere nicht beliebig als Luxusthema für Zeiten des Überflusses angesehen werden darf. Vielmehr ist er ein obligatorischer und damit einzufordernder Bestandteil des zu erneuernden Sozialstaates.
Außerdem wäre es hilfreich, wenn der Tierschutz nicht länger gemeinsam mit der Landwirtschaft im Verbraucherschutzministerium angesiedelt bliebe, sondern beispielsweise in das Umweltschutzministerium verlegt oder bei sozialen Aufgaben angesiedelt würde, so wie dies in acht der 16 Bundesländer der Fall ist. Durch die damit verbundene personelle Trennung könnten die Interessenkonflikte zwischen Landwirtschaft und Tierschutz gering gehalten werden. Deshalb hatten wir Franz Müntefering und Gerhard Schröder gebeten, diese Entkopplung im Verlauf der Koalitionsverhandlungen zu erreichen.
Ausblick auf die VerbandsarbeitZugegeben, auf den ersten Blick erscheint die politische Situation für den Tierschutz nicht in strahlendem Sonnenschein, keinesfalls aber auch in rabenschwarzer Nacht, sondern eher in einem tristen Novembergrau. Von selbst wird der Himmel natürlich nicht aufreißen, dazu müssen schon alle Tierschutzorganisationen mit der vollen Bandbreite ihrer Repertoires zusammenwirken.
Zwar ist eine straffe Lobbyarbeit der Verbände hierbei eine notwendige Voraussetzung, doch wird sie in dieser Legislaturperiode alleine nicht zum Ziel führen. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte wird deshalb deutlich mehr als in den letzten Jahren in Öffentlichkeitsarbeit und in die Entwicklung von Projekten investieren, um politisch zu überzeugen. Denn über die Durchsetzungsfähigkeit tierschutzpolitischer Vorhaben entscheidet maßgeblich der öffentliche Druck, insbesondere bei heiklen Themen wie beispielsweise dem Verbot des betäubungslosen Schächtens.
Auch der gern zitierte Wertewandel unserer Gesellschaft zu Gunsten des Tierschutzes spiegelt sich bisher leider völlig unzureichend im Kaufverhalten der Konsumenten wieder. Wenn wir also dem Gesetzgeber zu Recht vorwerfen, er habe die Folgen aus dem Staatsziel Tierschutz noch nicht in Angriff genommen, so müssen wir ebenfalls feststellen: Auch die Bürgerinnen und Bürger reden zwar über den Verfassungsrang Tierschutz, doch für das gesellschaftliche Leben blieb das Staatsziel bisher nahezu folgenlos.
Aufbruch zur ZukunftDeutschland befindet sich noch längst nicht in einer risikofreudigen Aufbruchstimmung, weder politisch noch gesellschaftlich. Der Bundesverband ist gefordert, zu dieser Aufbruchstimmung beizutragen, indem wir die Zukunft der Tiere vordenken, visionär ausgestalten und in tragfähigen Konzepten präsentieren. Schließlich wollen wir die Rechte der Tiere gesellschaftsfähig machen. Deshalb muss unser Verband mittelfristig mit Zukunftsmodellen einer tierversuchsfreien Wissenschaft und Forschung, einer tierlosen Landwirtschaft, aber auch einer gesunden veganen Ernährung überzeugen.
Von der in Tierschutzfragen gut aufgestellten Opposition, die sich auch als Ideenwerkstatt versteht, erwarten wir in dieser Legislaturperiode, dass sie die Bundesregierung in Sachen Tierschutzreformen vor sich hertreibt.
Christiane Baumgartl-Simons
Letzte MeldungDer am 11. November 2005 vorgestellte Koalitionsvertrag enthält ein eigenes Kapitel zum Tierschutz, das Aussagen zu Tiertransporten, zur Weiterentwicklung tierversuchsfreier Verfahren sowie zu Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen enthält und neben Boden- und Freilandhaltung von »Legehennen« weitere »artgerechte« Haltungsformen ermöglichen will. Zur Tierschutz-Verbandsklage wurde keine Aussage gemacht.
Weitere Infos unter:
www.mag.tierrechte.de/21
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